Ähnliche Leistungen

Beratung durch die Münchner Betreuungsvereine

Die Münchner Betreuungsvereine informieren und beraten Sie zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung sowie zu Fragen des Betreuungsrechts.

Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht

Eine gesetzliche Betreuung kann durch eine Vorsorgevollmacht vermieden werden. Bevollmächtigte unterliegen keiner Kontrolle des zuständigen Amtsgerichts.

Beratung bei Problemen in der Altenpflege

Die Beschwerdestelle berät pflegebedürftige Menschen, Angehörige, rechtliche Betreuer*innen, Bekannte und auch Pflegekräfte zu Anliegen der Altenpflege.

Zuschuss zu Essen auf Rädern/ Sozialer Mittagstisch

Einen Zuschuss zu Essen auf Rädern oder den Sozialen Mittagstisch kann beantragen, wer seinen Einkauf oder die Zubereitung einer warmen Mahlzeit nicht tätigen kann.

Hilfen im Haushalt

Hilfe für Menschen, die zur Weiterführung des Haushaltes oder körperbezogenen Maßnahmen Unterstützung durch Andere benötigen.

Hilfen in Anlagen des Seniorenwohnens

Wenn aus gesundheitlichen Gründen ein Umzug in eine Anlage des betreuten Seniorenwohnens notwendig wird, hilft Ihnen das Amt für Soziale Sicherung weiter.

Unterstützung im Alter

In ihrem Sozialbürgerhaus erhalten ältere Menschen und Angehörige Beratung bei Fragen zu häuslicher und pflegerischer Versorgung sowie zu wirtschaftlichen Hilfen.

Präventive Hausbesuche bei älteren Menschen

Präventive Hausbesuche sollen dazu beitragen, frühzeitig Not- und Gefährdungssituationen bei älteren Menschen zu erkennen.

Alten- und Service-Zentren (ASZ)

Die Alten- und Service-Zentren bieten vor Ort im Stadtteil Beratung und konkrete Hilfen für älteren Menschen und ihre Angehörige.

Beglaubigung einer Betreuungsverfügung

Mit einer Betreuungsverfügung können Sie festlegen, wer im Falle der Notwendigkeit einer Betreuung diese Aufgabe übernehmen soll – oder nicht übernehmen soll.