OB-Stichwahl: Fristen für die Briefwahl beachten
Wer Briefwahlunterlagen für die Stichwahl zum Oberbürgermeister in München beantragt hat, sollte folgende Fristen beachten.
Termine und Abgabemöglichkeiten für den zweiten Wahlgang
Rund 350.000 Wahlberechtigte haben bereits vor Sonntag, 8. März 2026, Briefwahlunterlagen für eine mögliche OB-Stichwahl beantragt. Wer diese bis heute, Freitag, 13. März 2026, nicht erhalten hat, sollte sich beim Wahlamt per E-Mail an briefwahl.kvr@muenchen.de melden, um einen Antrag auf Ersatzunterlagen zu stellen.
Briefwahlunterlagen online beantragen oder persönlich abholen
Eine neue Wahlbenachrichtigung mit Informationen zur Briefwahl wird zur Stichwahl um das Amt des Oberbürgermeisters nicht mehr verschickt. Weitere Briefwahlunterlagen können bis Dienstag, 17. März 2026, um 11 Uhr online unter www.briefwahl-muenchen.de beantragt werden. Diese werden spätestens sechs Tage nach der Beantragung mit der Deutschen Post zugestellt.
Wer die Briefwahlunterlagen persönlich abholen möchte, hat dazu bis Freitag, 20. März 2026, um 15 Uhr im Kreisverwaltungsreferat und in den fünf Bezirksinspektionen Gelegenheit. Eine Übersicht über alle Ausgabestellen bietet die Website www.muenchen.de/ausgabestellen-briefwahl.
Wahlbriefe an das Wahlamt müssen spätestens am Mittwoch, 18. März 2026, in einen Briefkasten der Deutschen Post geworfen werden. Bis Sonntag, 22. März 2026, um 18 Uhr können Wahlbriefe persönlich in die Behördenbriefkästen am KVR und am Rathaus sowie an den Sonderabgabestellen (nur am Wahlsonntag) eingeworfen werden.
Wählen im Wahlraum
Am Wahlsonntag, 22. März 2026, findet die Stichwahl von 8 bis 18 Uhr in den gleichen Wahlräumen wie am Sonntag, 8. März 2026, statt. Wahlberechtigte sollten ihre weiterhin gültige Wahlbenachrichtigung für die Kommunalwahlen und ein Ausweisdokument mitbringen. Eine neue Wahlbenachrichtigung wird nicht verschickt. Wer die Wahlbenachrichtigung verloren hat, kann den Wahlraum mit dem Wahlraumfinder suchen und mit einem Ausweisdokument wählen.