Wählen nach Umzug oder Einbürgerung

Sie möchten wählen und sind gerade umgezogen oder eingebürgert worden? Die Wahlrechtskriterien der Kommunalwahl 2026 gelten auch für die Stichwahl.

Wählen nach Umzug

Stichtag: 25. Januar 2026

Wer vor dem Stichtag seinen Hauptwohnsitz in München angemeldet hat und alle weiteren Voraussetzungen für die Wahlberechtigung erfüllt, steht automatisch im Wählerverzeichnis und bekommt eine Wahlbenachrichtigung.

Hat sich der Hauptwohnsitz nach dem Stichtag geändert, gibt es einige Dinge zu beachten, wenn Sie wählen wollen:

Zuzug nach München nach dem Stichtag

Beachten Sie dabei, dass Sie bei der Kommunalwahl und einer Oberbürgermeister*in Stichwahl nur dann wahlberechtigt sind, wenn Sie am 8. März 2026 seit zwei Monaten in München gemeldet sind, also seit 8. Januar 2026.

Umzug innerhalb Münchens nach dem Stichtag

  • Umzug innerhalb des eigenen Stadtbezirks:
    Sie bleiben für die Oberbürgermeister*in Stichwahl weiterhin in dem Wahlraum wahlberechtigt, der Ihnen auf Ihrer Wahlbenachrichtigung mitgeteilt wurde. Wenn Sie dort am Wahltag nicht wählen möchten, empfehlen wir Ihnen, Briefwahl zu beantragen. Mit dem Wahlschein (Teil der Briefwahlunterlagen) können Sie in jedem Wahlraum wählen, der in Ihrem Stadtbezirk liegt. Die Informationen dazu stehen in Ihrer Wahlbenachrichtigung.
  • Umzug in einen anderen Stadtbezirk:
    Sie bleiben für die die Oberbürgermeister*in Stichwahl weiterhin in dem Wahlraum wahlberechtigt, der Ihnen auf Ihrer Wahlbenachrichtigung mitgeteilt wurde. Wenn Sie dort am Wahltag nicht wählen möchten, empfehlen wir Ihnen, Briefwahl zu beantragen. Mit dem Wahlschein (Teil der Briefwahlunterlagen) können Sie in jedem Wahlraum in München wählen. Die Informationen dazu stehen auch in Ihrer Wahlbenachrichtigung.
  1. Wegzug aus München 
    Wenn Sie nach dem 8. Januar 2026 aus München wegziehen, sind Sie in München nicht mehr für die Kommunalwahlen oder eine Oberbürgermeister*in Stichwahl wahlberechtigt.
  2. Änderung von Haupt- und Nebenwohnsitz
    Wenn Sie Ihren Nebenwohnsitz in München in Ihren neuen Hauptwohnsitz geändert haben, und damit mindestens zwei Monate in München mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, konnten Sie sich bis 15. Februar 2026 nachträglich bei uns in das Wählerverzeichnis aufnehmen lassen. Das ist jetzt nicht mehr möglich. Wenn Sie sich für die Kommunalwahl 2026 nachträglich in das Wählerverzeichnis haben aufnehmen lassen, sind Sie in der Regel auch für die Oberbürgermeister*in Stichwahl wahlberechtigt. Wenn Sie Ihren Nebenwohnsitz in einer anderen Gemeinde als neuen Hauptwohnsitz gemeldet haben, gelten die Regeln wie bei einem Wegzug aus München.
  3. Wiederzuzug nach München innerhalb von zwölf Monaten
    Wer innerhalb von zwölf Monaten wieder nach München zuzieht, kann ebenfalls bei Vorliegen der anderen Voraussetzungen auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden.

Wählen nach Einbürgerung

Stichtag: 20. Februar 2026

Wer kurz vor den Kommunalwahlen 2026 die Einbürgerungsurkunde bekommen hat, darf in der Regel an der Wahl teilnehmen.

Einbürgerung bis zum Stichtag
Wenn Sie die Einbürgerungsurkunde vor dem 20. Februar 2026 bekommen haben, stehen Sie automatisch im Wählerverzeichnis. Sie bekommen die Wahlbenachrichtigung mit der Post. Auf dieser finden Sie alle weiteren Informationen.

Einbürgerung nach dem Stichtag
Wenn Sie Ihre Einbürgerungsurkunde nach dem 20. Februar 2026 bekommen haben, müssen Sie sich nachträglich ins Wählerverzeichnis aufnehmen lassen, um wählen zu können. Der Antrag muss spätestens am Freitag, 6. März, 15 Uhr beim Wahlamt sein. Wenn Sie sich nachträglich in das Wählerverzeichnis der Kommunalwahlen 2026 haben eintragen lassen, sind Sie in der Regel auch für die Oberbürgermeister*in Stichwahl wahlberechtigt. Wer seine Einbürgerungsurkunde erst danach bekommt, ist für eine Oberbürgermeister*in Stichwahl nicht wahlberechtigt.

Wählen ohne festen Wohnsitz

Wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, aber bei den Kommunalwahlen bzw. der Oberbürgermeister*in Stichwahl wählen wollen, hilft Ihnen das Wahlamt der Stadt oder Gemeinde, in der Sie sich hauptsächlich aufhalten.

Sie leben hauptsächlich in München?

  • Wer sich nicht für die Kommunalwahlen in das Wählerverzeichnis hat aufnehmen lassen, ist auch für die Oberbürgermeister*in Stichwahl nicht wahlberechtigt.
  • Wenn Sie sich bereits zu den Kommunalwahlen am 8. März 2026 in das Wählerverzeichnis haben eintragen lassen, erhalten Sie die Briefwahlunterlagen für die Oberbürgermeister*in Stichwahl automatisch, wenn Sie das bei Ihrem Antrag angegeben haben.
  • Wenn Sie die Briefwahlunterlagen für die Oberbürgermeister*in Stichwahl nicht direkt mit beantragt hatten, müssen Sie diese persönlich bei uns abholen.
  • Bitte kommen Sie persönlich ins Wahlamt, um Briefwahlunterlagen zu beantragen und abzuholen.
    • Kreisverwaltungsreferat 
      Ruppertstraße 11, Erdgeschoss, Saal
    • Öffnungszeiten: 
      Montag von 7.30 bis 15 Uhr
      Dienstag von 8.30 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
      Mittwoch von 7.30 bis 15 Uhr
      Donnerstag von 8.30 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
      Freitag von 7.30 bis 13 Uhr
      Freitag, 20. März, von 7.30 bis 15 Uhr
  • Für den Antrag brauchen Sie ein Ausweisdokument.

Sie haben Fragen?

Bei Fragen hilft Ihnen das Wahlamt gerne. Rufen Sie die Wahl-Hotline an unter 089/233-96233 oder schreiben Sie eine E-Mail an briefwahl.kvr@muenchen.de.

Sie erreichen die Wahl-Hotline:
Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 13 Uhr
 

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