Freiflächengestaltung in München
Die Freiflächengestaltung stellt als "grüner Beitrag" zur Baugenehmigung Mindeststandards zur Begrünung sicher und wird im Freiflächengestaltungsplan dargestellt.
In Überarbeitung
Die Freiflächengestaltungssatzung befindet sich derzeit in Überarbeitung. Der Stadtratsbeschluss wird für die erste Jahreshälfte 2026 erwartet.
Freiflächengestaltungsplan
Für viele Bauvorhaben ist ein Freiflächengestaltungsplan verpflichtend. Die Erstellung durch ein qualifiziertes Landschaftsarchitekturbüro wird dringend empfohlen, um Verzögerungen im Genehmigungsverfahren zu vermeiden.
Der Freiflächengestaltungsplan ist mit dem Bauantrag einzureichen. Die Lokalbaukommission fordert diesen Plan insbesondere bei:
- Bauvorhaben ab sechs Wohneinheiten,
- gewerblichen Vorhaben.
Ab sechs Wohneinheiten ist nach der Spielplatzsatzung München ein Kinderspielplatz herzustellen, sodass auch hier regelmäßig eine planerische Darstellung erforderlich wird.
Der Freiflächengestaltungsplan integriert unter anderem:
- Erschließung, Feuerwehrzufahrten und Leitungsführungen,
- Stellplätze, Tiefgaragen und Anlieferung,
- Spielflächen, private Gärten und Eingrünung,
- Ersatzpflanzungen und Regenwasserversickerung.
Fertigstellung der Freiflächen
Der genehmigte Freiflächengestaltungsplan ist Bestandteil der Baugenehmigung und verbindlich umzusetzen. Die Fertigstellung ist der Baumschutzbehörde anzuzeigen. Der Nachweis kann durch Fotos und Rechnungen erfolgen; bei Dachbegrünungen ist zusätzlich eine Bestätigung der Fachfirma vorzulegen.
Beratung
Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Abteilung Baumschutz und Freiflächengestaltung
Tel: 089 233-96484
E-Mail: plan.ha4-baumschutz@muenchen.de
Schottergärten
Schottergärten sind baurechtlich unzulässig und wirken sich negativ auf die Lebensqualität und das Erscheinungsbild in der Stadt aus.
München hat mit wachsender Versiegelung, Artenschwund und Überwärmung zu kämpfen. Vor diesem Hintergrund sind grüne oder bunte, lebendige Gärten besonders wichtig. Schottergärten hingegen heizen sich rasch auf und kühlen durch mangelnden Bewuchs auch in der Nacht nicht ab. Sie verursachen die Bildung von Wärmeinseln und sind deshalb unzulässig.