Fachinformationszentrum Einwanderung

Sie möchten Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten einstellen? Dann können Sie mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz das Verfahren beschleunigen.

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Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Mit dem Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes zum 01.03.2020 haben Arbeitgeber*innen erstmals die gesetzliche Möglichkeit, Einfluss auf die Dauer des Gesamtverwaltungsverfahrens bei der Einwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten zu nehmen. Gemäß Paragraf 81a des Aufenthaltsgesetzes können Unternehmen und Betriebe einen Antrag auf das sogenannte beschleunigte Fachkräfteverfahren bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde stellen.

Das Fachinformationszentrum Einwanderung der Landeshauptstadt München

Um Unternehmen und Betriebe bei dem beschleunigten Fachkräfteverfahren zu unterstützen, hat die Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen das Fachinformationszentrum Einwanderung (FizE) in München eingerichtet. In Zusammenarbeit mit der Ausländerbehörde München, der Industrie und Handelskammer München und Oberbayern (IHK), der Handwerkskammer für München und Oberbayern  (HWK) sowie der Agentur für Arbeit München wollen wir durch unsere Beratungs- und Unterstützungsangebote dafür sorgen, dass das oben genannte Verfahren möglichst unkompliziert abläuft.

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